Elektromagnetische
Kompatibilität
▼Elektromagnetische Kompatibilität
Das Fahrzeug wurde geprüft und erfüllt
die Anforderungen der
UN-R
*1-Regelung Nr. 10 bezüglich der
elektromagnetischen Kompatibilität.
HF-Transmitter, wie z.B. Mobiltelefone,
Amateurradios usw. dürfen nur in das
Fahrzeug eingebaut werden, wenn sie
den nachstehenden Bedingungen
genügen.
*1 UN-R steht für United Nations
Regulation (Bestimmung der
Vereinten Nationen).
Der Fahrzeughalter ist dafür
verantwortlich, dass die eingebauten
Geräte den örtlichen Vorschriften
entsprechen. Die Geräte sollten von
einem
qualifizierten Fachmann
eingebaut werden.
VORSICHT
¾Bauen Sie keine Transceiver,
Mikrofone, Lautsprecher oder
andere Geräte in den
Ausdehnungsraum der Airbags.
¾Befestigen Sie das Antennenkabel
nicht an der originalen
Fahrzeugverkabelung , den Kraftstoff-
oder den Bremsleitungen. Das
Antennenkabel darf möglichst nicht
parallel zum Kabelbaum verlegt
werden.
¾Antennen- und Stromkabel müssen
mindestens 100 mm von
elektronischen Modulen und Airbags
entfernt angeordnet werden.
¾Verwenden Sie den
Zigarettenanzünder und die
Zusatzsteckbuchse nicht als
Stromquelle von HF-Geräten.
Antennenpositionen:
1. Vorne rechts am Dach
2. Auf beiden Seiten der Heckklappe
3. In der Mitte des Dachs
4. Vorne links am Dach
Frequenz-
band (MHz)Maximale Aus-
gangsleistung
(W)Antennenposi-
tionen
50 Š 54 50
68 – 87,5 50
142 Š 176 50
380 Š 470 50
806 Š 940 10
1.200 –
1.30010
1.710 –
1.88510
1.885 –
2.02510
2.400 –
2.5000,01*1In einer Kabi-
ne*1
*1 Nur für Bluetooth®
HINWEIS
Nach der Installation eines
HF-Transmitters muss die Beeinflussung
auf alle anderen elektrischen
Einrichtungen des Fahrzeugs in der
Bereitschaft und im Sendebetrieb
überprüft werden.
Kundeninformationen
Elektromagnetische Kompatibilität
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